Allgemeine Mandatsbedingungen

  1. Grundsatz
    Die allgemeinen Mandatsbedingungen gelten für die gesamte Tätigkeit der Rechtsanwälte unabhängig davon, ob gerichtlich oder außergerichtlich. Soweit nicht anders vereinbart, richtet sich die Vergütung der Rechtsanwälte nach dem Gegenstandswert, § 49b V BRAO.
  2. Haftung
    Die Haftung der beauftragten Rechtsanwälte wird für Fälle einfacher Fahrlässigkeit auf einen Höchstbetrag von 1 Mio. EUR je Schadensfall (vierfache Mindestversicherungssumme gemäß § 51 a Absatz 1 Nr. 2 BRAO) beschränkt.
    Soll über diesen Betrag hinaus eine Haftung der Rechtsanwälte erfolgen, so besteht die Möglichkeit einer Zusatzversicherung. Eine solche Zusatzversicherung kann auf Wunsch und Kosten des Auftraggebers abgeschlossen werden.
  3. Zustandekommen des Vertrages
    Das Vertragsverhältnis kommt erst durch die Bestätigung der Rechtsanwälte, dass der erteilte Auftrag angenommen werde zustande. Dies kann durch ausdrückliche schriftliche oder mündliche Bestätigung, oder aber durch schlüssiges Verhalten erfolgen. Sofern die Rechtsanwälte einen erteilten Auftrag nicht annehmen, werden sie dies dem Auftraggeber unverzüglich mitteilen.
  4. Forderungen
    Haben die Rechtsanwälte Forderungen (Gebühren und Auslagen) gegen den Auftraggeber, so sie berechtigt, für den Auftraggeber eingehende Geldbeträge mit diesen Forderungen zu verrechnen. Kostenerstattungsansprüche und andere Ansprüche des Auftraggebers gegenüber dem Gegner, der Justizkasse oder sonstigen erstattungspflichtigen Dritten werden in Höhe der Forderungen der Rechtsanwälte an diese abgetreten. Die Rechtsanwälte dürfen diese Abtretung dem Zahlungspflichtigen mitteilen.
  5. Aufrechnung
    Eine Aufrechnung gegen Forderungen der Rechtsanwälte ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
  6. Persönliche Daten
    Wir weisen darauf hin, dass die persönlichen Daten der Mandaten und sonstigen Verfahrensbeteiligten elektronisch gespeichert werden, § 33 BDSG.
  7. Korrespondenz über Email
    Sofern der Auftraggeber den Rechtsanwälten eine Emailadresse zur Korrespondenz mitteilt, sind diese berechtigt, die gesamte Korrespondenz mit dem Auftraggeber hierüber abzuwickeln. Der Auftraggeber kann dem für die Zukunft jederzeit schriftlich widersprechen. Die Rechtsanwälte weisen in diesem Zusammenhang ausdrücklich auf Unsicherheit dieses Mediums – z.B. durch Abhören oder Manipulieren der Nachricht – hin.
  8. Änderungen und Ergänzungen
    Änderungen und Ergänzungen dieser allgemeinen Mandatsbedingungen bedürfen der Schriftform.
    Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Mandatsbedingungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen der allgemeinen Mandatsbedingungen nicht berührt.
  9. Salvatorische KlauselSollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Mandatsbedingungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen der allgemeinen Mandatsbedingungen nicht berührt.