Aktuelles

Unter der Rubrik „Aktuelles“ werden wir nur wenige, hochaktuelle Urteile einstellen. Nach unserer Erfahrung werden die „hochaktuellen“ Urteile kaum von den Mandanten, um so mehr aber von Kollegen gelesen. Wir werden daher an Rechtssprechung hier nur das einstellen und besprechen, von der wir aus unserer täglichen Arbeit wissen, dass sie von Interesse für unsere Mandanten ist.

Baurecht

Der BGH hat zur Frage der Fälligkeit des (Rest-) Werklohns bei gekündigtem Bauvertrag eine entscheidende Kehrtwende in seiner Rechtssprechung vollzogen. War vorher die Abnahme keine Fälligkeitsvoraussetzung für den (Rest-) Werklohn bei gekündigtem Bauvertrag, hat der BGH im Urteil vom 11.05.06 judiziert, dass "Die Werklohnforderung grundsätzlich erst mit der Abnahme der bis dahin erbrachten Werkleistungen fällig wird".

Beachtenswert an der Entscheidung des BGH vom 11.05.06 ist u. a., dass der BGH keinen "Vertrauensschutz" für Altfälle gewährt, sprich es ist daher auch bei laufenden Rechtsstreitigkeiten anwendbar.

Das Urteil des BGH vom 11.05.06 ist im Volltext nachzulesen:

Architektenrecht

An sich eine Selbstverständlichkeit: Der, der sich auf das Zustandekommen eines Vertrages/einen Auftrag beruft, hat das Zustandekommen des Vertrages zu beweisen. Die Vermutung des § 632 I BGB, wonach eine Vergütung als vereinbart gilt, wenn die Herstellung des Werks den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist, bezieht sich nur auf die Entgeltlichkeit eines erteilten Auftrages, nicht auf die Auftragserteilung.

So auch das OLG Celle in seiner Entscheidung vom 23.05.2006 (OLG_Celle_14_U_240-05.pdf)

Am 27.06.06 hat der Hauptausschuss Allgemeines des Deutschen Vergabe- und Vertragsausschusses verschiedene Änderungen und Ergänzungen der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B) beschlossen.

Die endgültig beschlossene Fassung vom 27.06.06 finden Sie nachfolgend (Änderungen_VOB_Teil_B.pdf)

Wirtschaftsmediation

Über das facettenreiche Angebot zur Wirtschaftsmediation berichtet RA von der Decken in der Mitgliederzeitschrift 04/2006 der IHK zu Leipzig (Wirtschaft_04-060049.pdf).

Auch im Jahresbericht 2005 der IHK zu Leipzig hatte RA von der Decken Gelegenheit darüber zu referieren, ob die Tätigkeit als Anwalt und Mediator einen (unüberbrückbaren) Gegensatz darstellen (Jahresbericht_20050050.pdf).

Handelsrecht

Mangelhafte Kaufsache – Selbstbeseitigung des Mangels durch den Käufer?

Ist die Kaufsache mangelhaft, beseitigt der Käufer oft kurzerhand den Mangel selbst. Ein folgenschwerer Fehler! Ohne Fristsetzung verliert der Käufer sämtliche aus dem Mangel resultierenden Rechte gegen den Verkäufer: Kosten- oder Schadensersatz kann er dann nicht verlangen.

Das hat der BGH schon in einer älteren Entscheidung unmissverständlich klargestellt. Trotzdem kommt es hier immer wieder zu – sehr teuren – Fehlern bei Käufer oder Verkäufer.

Dies können Sie vermeiden. Wir beraten Sie, wie Sie sich bei Mängeln verhalten sollten.

WEG-Recht

Neues WEG-Gesetz – tiefgreifende Änderungen abzusehen

Schon seit langem gilt das bisherige WEG-Recht in vielen Punkten (z.B. Einstimmigkeitserfordernisse, besonderes gerichtliches Verfahren) als überholt und unpraktikabel. Bereits im Gesetzgebungsverfahren befindet sich daher ein umfassend angepasster „Nachfolger“. Eines der Hauptziele ist dabei, die WEG gegenüber zahlungsunfähigen bzw. –unwilligen Miteigentümern erheblich zu stärken.

Wer als Immobilienverwalter früher „fit“ ist in den neuen Möglichkeiten, hat deutliche Wettbewerbsvorteile gegenüber der Konkurrenz. Wir helfen Ihnen!

Mietrecht

Zwangsräumung und „Berliner Modell“ – vermieterfreundliche Entscheidung des BGH

Eine bekannte Situation: Zahlungsverzug – Kündigung – Räumungsklage und dann: Zwangsräumung! Hier – der Jurist nennt es „Herausgabevollstreckung“ – hieß es für den Vermieter bisher eine Menge gutes Geld schlechtem hinterher zu werfen. Vom ehemaligen Mieter ist (häufig) nichts zu holen.

Die wirtschaftliche Lösung hierfür heißt „Berliner Modell“: Macht der Vermieter zusammen mit der Herausgabevollstreckung sein Vermieterpfandrecht geltend, muss die Wohnung nicht vom Gerichtsvollzieher geräumt werden. Die Räumung dann durch eigene Kräfte ist nicht nur wesentlich günstiger, der Vermieter hat auch noch Zugriff auf eventuell werthaltige Sachen des ehemaligen Mieters.

Doch einige wichtige Punkte (z.B. Pfändungsschutz und Schadensersatz) müssen beachtet werden! Fragen Sie uns, wir beraten Sie gern!

Mietrecht

Widerspruch gegen die Betriebskostenabrechnung und Belegeinsicht

Dem Vermieter ist das unselige „Ritual“ bei einem Widerspruch gegen die Betriebskostenabrechnung bekannt. Der Widerspruch wird bestenfalls oberflächlich begründet und sodann „Kopien der entsprechenden Belege“ abgefordert. Es drängt sich meist auf, dass es kaum darum geht, die Einwendungen genau begründen zu können. Der Vermieter soll eher durch den Arbeitsaufwand und die erhebliche Verzögerung – Waren das alle „Belege“? Was fordert der Mieter noch zur Einsicht? – zermürbt, und zu einem unnötigen Zugeständnis getrieben werden.

Der BGH hat dieses „Ritual“ nun für hinfällig erklärt. Der Mieter hat nur ein Recht auf Belegeinsicht beim Vermieter. Das Zusammenstellen und Übersenden von Kopien kann er nicht verlangen. Die Konsequenz dieser Entscheidung ist weitreichend. Nach ordnungsgemäß angebotener Belegeinsicht hat der Mieter kein pauschales Zurückbehaltungsrecht am eingeforderten Nachzahlungsbetrag mehr. Der „unzweifelhafte“ Anteil ist vielmehr sofort zur Zahlung fällig und einklagbar. Diese „Selbsteinsichtspflicht“ findet ihre Grenze nur da, wo dem Mieter wegen z.B. großer Entfernung zum Vermieter ein Anfahrt unzumutbar ist.

Die Einzelheiten können Sie dem BGH-Urteil vom 08.03.06 entnehmen:

IT-Recht – Forderungsmanagement

Zwangsvollstreckung aus unerlaubter Handlung

Betreibt der Gläubiger wegen einer Forderung aus unerlaubter Handlung (z.B. Betrug oder andere Straftaten) die Zwangsvollstreckung, sind die Rechte des Schuldner eingeschränkt. So kann z.B. die für Gläubiger sehr nachteilige Pfändungsgrenze bei Arbeitseinkommen auf Antrag wesentlich günstiger bestimmt werden. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass schon der Vollstreckungstitel ausdrücklich (zumindest auch) wegen unerlaubter Handlung erteilt wurde.

Liegen daher Anhaltspunkte für eine unerlaubte Handlung vor, muss die Rechtsverfolgung von Anfang an darauf (mit) ausgerichtet werden. Eine nachträgliche Ergänzung des Titel kann nicht erzwungen werden.

Arbeitsrecht

Ausschlussfristen in Arbeitsverträgen – häufig unwirksam

Ausschlussfristen (Geltendmachung von Ansprüchen in bestimmter Frist, sonst Verfall des Anspruchs) sind fast selbstverständliche Regelungen in den meisten Arbeitsverträgen. War dies früher noch recht einfach möglich, ist jetzt Vorsicht geboten! Nach der Schuldrechtsmodernisierung unterliegen solche Regelungen jetzt der AGB-Kontrolle, und zwar auch bei „Altverträgen“! Ist die Regelung danach unwirksam, gilt das allgemeine Verjährungsrecht. Das BAG hat das unlängst bestätigt - noch nach Jahren kann der ehemalige Arbeitnehmer seine Ansprüche durchsetzen.

Wollen Sie dieses Risiko ausschließen? Wir überprüfen Ihre Arbeitsverträge.