Die Kosten unserer Inanspruchnahme

Was kostet die Dienstleistung des Rechtsanwalts? Für den Vergütungsanspruch des Rechtsanwalts gibt es zwei mögliche Grundlagen: eine mit dem Mandanten geschlossene Vergütungsvereinbarung oder eine Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (im Weiteren: RVG).

Für die Vereinbarung einer Vergütung gibt es – vereinfacht – zwei unterschiedliche Ansätze: eine feste Pauschalvergütung oder eine Abrechnung nach Zeithonorar. Ein Beispiel für eine Pauschalvergütung ist unsere Online-Beratung, ansonsten sind die Konditionen einer Vergütungsvereinbarung – wie bei jeder Vereinbarung – Verhandlungssache. Lassen Sie uns darüber sprechen!

Liegt keine Vergütungsvereinbarung vor, muss die Abrechnung – bei allen Rechtsanwälten, dies ist gesetzliche Pflicht – in außergerichtlichen Angelegenheiten ab dem 01.07.2006 nach dem BGB erfolgen. Unsere Gebühren berechnen sich grundsätzlich nach dem Wert der Angelegenheit, in der wir für Sie tätig waren sowie dem Umfang unserer Tätigkeit. Eine ausführliche Erläuterung der Einzelheiten würde hier den Rahmen überschreiten. Hier finden Sie Einzelheiten zum Gegenstandswert, sowie zum Umfang der Tätigkeit.

Zu den oben genannten Gebühren kommt regelmäßig noch eine Pauschale für Post- und Telekommunikation sowie eventuelle Auslagen für Kopien, Reisekosten o.ä. hinzu. Die Post- und Telekommunikationspauschale beträgt höchstens € 20,-. Liegt der tatsächliche Aufwand höher, kann er in voller Höhe angesetzt werden. Auslagen werden in konkreter Höhe entsprechend den gesetzlichen Vorschriften angesetzt

Eine Mediation wird zumeist auf der Grundlage eines Zeithonorars abgerechnet. Einzelheiten indes bleiben der Vereinbarung mit dem Mediator vorbehalten. Die Kosten eines Mediationsverfahrens werden dabei regelmäßig von beiden Parteien je zur Hälfte getragen. Gerade bei höheren Streitwerten ist eine Mediation daher meist der kostengünstigere Weg.

Auf alle Positionen entfällt zusätzlich Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe.