Recht

Die Frage nach dem  Spezialgebiet wird einem Rechtsanwalt häufig gestellt. In den seltensten Fällen wird jedoch ein Spezialgebiet die Tätigkeit eines Rechtsanwalts wirklich beschreiben können. Unsere Mandanten wollen Ziele erreichen. Für diese Ziele müssen wir alle aus dem Sachverhalt folgenden Rechtsfragen überschauen können. Ein Spezialgebiet wird dabei kaum weiterhelfen, wir sprechen daher lieber von Tätigkeitsschwerpunkten.

Einer unserer Schwerpunkte ist sicher das private Baurecht. Seit Jahren beraten und vertreten wir erfolgreiche Bauunternehmer und Architekten, aber auch Zulieferer und Bauherren. Häufig gehen dabei Werkvertragsrecht, Handelsrecht, Architektenrecht und sogar Grundstücksrecht ineinander über. Wer hier die Ziele seines Mandanten erreichen will, muss komplexe Sachverhalte verstehen und alle damit verbundenen Rechtsgebiete sicher beherrschen.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt im Miet- und WEG-Recht. Dies ergibt sich fast zwangsläufig aus dem Schwerpunkt Baurecht. Immobilien, Vermieter/Mieter und WEG-Gemeinschaften/Verwalter sind kaum sinnvoll voneinander zu trennen und erfordern daher in jedem Bereich fundierte Kenntnisse.

Das so genannte IT-Recht ist dem Werkvertragsrecht nahe mit dem Unterschied, dass Projektverträge begleitend und nicht zu Beginn des IT-Projektes geschlossen werden. Gerade bei größeren IT-Projekten, die wir juristisch begleiten, ergeben sich u.a. arbeits- und handelsrechtliche Problemstellungen. Insoweit können wir auf einen erheblichen arbeits- und handelsrechtlichen Erfahrungsschatz verweisen.

Das Inkasso offener Forderungen für unsere Mandanten rundet dieses Bild selbstverständlich ab. Hier liegt unser Schwerpunkt im so genannten Forderungsmanagement, d.h. in der Implementierung eines betriebsinternen Controllingsystems, um das Inkasso oder Forderungsausfälle von Vornherein zu vermeiden.

Unser Erfolg ist, gemeinsam Ihre Ziele zu erreichen. Das bedeutet für uns, dass wir Ihnen zu Ihrem Sachverhalt eine vollständige und umfassende Dienstleistung anbieten. Allerdings gibt es Rechtsgebiete wie z.B. Verwaltungsrecht oder Sozialrecht, in denen wir den selbst gestellten Ansprüchen nicht genügen könnten. Sofern Sie sich mit einem Sachverhalt an uns wenden sollten, bei dem wir nicht sicher sind, unseren eigenen Ansprüchen genügen zu können, werden wir Ihnen das sofort mitteilen. Denn: Unser Erfolg ist, gemeinsam Ihr Ziel zu erreichen, nicht nur ein Mandat von Ihnen zu erhalten.